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Bundesverfassungsgericht weist EZB-Kritiker ab

Deutschland konnte EZB-Beschlüsse nachträglich ausreichend prüfen

Im Dauerstreit um die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat das Bundesverfassungsgericht die Kritiker abgewiesen. Ihre Anträge, die Bundesregierung zur Abkehr von der EZB zu zwingen, sind unzulässig und auch unbegründet, entschieden die Karlsruher Richter in einem an Dienstag veröffentlichten Beschluss. (Az: 2 BvR 1651/15 und 2 BvR 2006/15)

Hintergrund ist die EZB-Politik der "mengenmäßigen Lockerung" mit Anleihenkäufen in Billionenhöhe. Auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018 Die Geldpolitik der EZB gebilligt. Mit einem aufsehenerregenden Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai 2020 den Luxemburger Richtern erstmals die Gefolgschaft verweigert und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der EZB-Geldpolitik geäußert.

Danach sollte die EZB zumindest den Umfang der Geldspritzen näher begründen. In der Folge hatte der EZB-Rat weitere Beschlüsse gefasst. Zudem hatte die EZB weitere Dokumente zur Verfügung gestellt, anhand derer Bundesregierung und Bundestag die Verhältnismäßigkeit der EZB-Anleihekäufe prüfen konnten.

Kritiker wie der frühere Bundestagsabgeordnete und CSU-Vize Peter Gauweiler, der später ausgetretene Mitbegründer der AfD Bernd Lucke sowie der Berliner Wirtschaftsprofessor Markus Kerber hielten dies für unzureichend. Sie wollten erreichen, dass Deutschland bei EU und EZB für eine Änderung der Geldpolitik eintritt.

Nach dem Karlsruher Beschluss gingen ihre Anträge jedoch zu weit und seien insoweit unzulässig. Auch inhaltlich seien sie aber unbegründet. Im Zusammenhang mit den weiteren Beschlüssen des EZB-Rats hätten Bundesregierung und Bundestag die Verhältnismäßigkeit der EZB-Geldpolitik näher geprüft und als ausreichend gebilligt. "Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben", erklärten die Karlsruher Richter.

by Armando BABANI