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Bundesverfassungsgericht verweist Sterbewillige auf neue Rechtslage

Ehepaar kann tödliches Mittel nicht in Karlsruhe einklagen

Nach dem wegweisenden Urteil zur Sterbehilfe vom vergangenen Jahr kann ein sterbewilliges Ehepaar ein tödliches Arzneimittel nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht einklagen, sondern muss sein Ziel auf anderem Weg erreichen. Das entschieden die Karlsruher Richter laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Im vergangenen Februar hatten sie das Verbot der wiederholten Suizidbeihilfe durch Ärzte - die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe - gekippt. (Az. 1 BvR 1837/19)

Seitdem machen sich Ärzte und Suizidhelfer, die regelmäßig anderen beim Sterben helfen, nicht mehr strafbar. Die Kläger, ein älteres Ehepaar, wollten sich trotzdem die Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbitral erstreiten. Verschreiben lassen könnten sie es sich nicht, argumentierten sie, weil das ärztliche Landesstandesrecht dies nicht erlaube. Bislang regelte die Politik das Sterbehilfegesetz nicht neu.

Es sei dem Ehepaar aber zuzumuten, ihre Bemühungen wiederaufzunehmen, das Mittel zu erlangen, entschied das Gericht nun. Die Möglichkeit dazu sei wegen des Urteils von 2020 "wesentlich verbessert". Eine Suche nach Suizidbeihelfern und verschreibungswilligen Ärzten sei nicht aussichtslos.

Die Karlsruher Richter betonten außerdem, dass eine neue Gerichtsentscheidung derzeit den politischen Gestaltungsspielraum einschränken würde. Zudem sei nur nach Vorabklärung der "grundlegend modifizierten" tatsächlichen und rechtlichen Situation zu ermessen, welche konkreten Gestaltungsräume die neue Rechtslage biete.

by INA FASSBENDER