Das Bundesverfassungsgericht will am 15. November sein Urteil zu Schuldenbremse und Klimafonds verkünden. Das gab das Gericht am Dienstag in Karlsruhe bekannt. In dem Rechtsstreit geht es um einen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, die sich gegen das Umwidmen von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen wendet.(Az. 2 BvF 1/22)
Wegen der Corona-Pandemie war die Schuldenbremse vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 wurde die Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Dieses Geld wurde dann aber doch nicht gebraucht. Die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, wurde daraufhin Anfang 2022 im zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 rückwirkend auf den Energie- und Klimafonds übertragen.
Dieses Sondervermögen heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Mit dem Geld sollen Modernisierungspläne ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden. Es geht beispielsweise um die Sanierung von Gebäuden, den Umbau hin zu grüner Energieversorgung und Elektromobilität sowie die jetzt umstrittenen Hilfen für energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten.
CDU und CSU halten die Umwidmung der Kreditermächtigungen für verfassungswidrig. Zudem habe 2022 ein Nachtragshaushalt für 2021 nicht mehr verabschiedet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Juni über den Streit verhandelt. Einen Eilantrag, mit dem die Unionsfraktionen Auszahlungen aus dem Fonds bis zu der nun anstehenden Urteilsverkündung im Hauptverfahren verhindern wollten, hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember abgewiesen.
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