Ende Januar entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Partei Die Heimat - früher NPD - weiter öffentliche Zuschüsse bekommen kann. Den Termin für die Urteilsverkündung setzte das Karlsruher Gericht am Donnerstag auf den 23. Januar fest. Aktuell ist die rechtsextreme Partei weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten. (Az. 2 BvB 1/19)
Deshalb profitiert sie derzeit kaum von staatlicher Förderung. Direkte Zuschüsse bekommen Parteien nur, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - das schaffte die Partei Die Heimat zuletzt nicht mehr. Allerdings stehen ihr bislang weiter Steuervergünstigungen etwa bei Spenden oder Erbschaften zu.
Seit Juni 2017 besteht die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für sechs Jahre von staatlicher Förderung auszuschließen. Darüber entscheiden muss aber im Einzelfall das Bundesverfassungsgericht. 2019 stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung den Antrag.
Ein Verbot der NPD hatte das Gericht Anfang 2017 abgelehnt. Karlsruhe attestierte der Partei damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden.
smb/cfm