Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt. (Az. 2 BvB 1/19)
Das Verfahren gegen die NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, war das erste dieser Art. Die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für vorläufig sechs Jahre von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, war 2017 ins Grundgesetz eingefügt worden, nachdem ein Verbotsverfahren gegen die NPD zum zweiten Mal gescheitert war. Anders als ein Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.
smb/cfm