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Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

Gemischte Reaktionen aus Politik und Gesellschaft

Die Entscheidung war lange mit Spannung erwartet worden – nun hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die Reaktionen auf den Beschluss fielen unterschiedlich aus: Union und FDP, von deren Abgeordneten sich viele an der Klage beteiligt hatten, zeigten sich erfreut; von SPD, Linken und Grünen sowie Mieterverbänden kam Kritik. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Das Gericht entschied, dass die Gesetzgebungsbefugnis hier nicht beim Land liege. Spätestens mit der Mietpreisbremse 2015 habe der Bund die “Bemessung der höchstens zulässigen Miete für ungebundenen Wohnraum” abschließend geregelt, hieß es im Beschluss des Zweiten Senats. Darum bleibe kein Raum für eigene Regelungen der Länder.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung wollte mit dem Mietendeckel unter anderem erreichen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen nicht aus der Stadt verdrängt werden. Das Gesetz trat Ende Februar 2020 in Kraft und sollte für fünf Jahre gelten. Damals wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren, erst ab 2022 sollten sie wieder leicht steigen dürfen.

Zudem wurden Mietobergrenzen bei Neuvermietungen eingeführt, gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung. Seit Inkrafttreten der zweiten Stufe Ende 2020 müssen Mieten gesenkt werden, die die gesetzlich festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschreiten.

Das Instrument war aber von Anfang an politisch und juristisch umstritten. Gegner befürchteten einen Investitionsstau bei Mietwohnungen und finanzielle Schwierigkeiten für Kleinvermieter. Im Mai 2020 klagten 284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP in Karlsruhe. Sie reichten einen sogenannten Normenkontrollantrag ein, da das Land aus ihrer Sicht mit der Regelung seine Befugnisse überschritten hatte.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun gleichzeitig außerdem über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und das Amtsgerichts Mitte, die ebenfalls wissen wollten, ob die Regelung verfassungswidrig sei.

Der Berliner Senat reagierte enttäuscht auf den Karlsruher Beschluss. “Wir hatten mit dem Mietendeckel Neuland betreten und mit einer anderen Entscheidung gerechnet”, erklärte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke).

Die grüne Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Antje Kapek, teilte mit: “Wir bedauern den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sehr und werden ihn eingehend prüfen.” Sie forderte den Bund auf, es den Ländern gesetzlich zu ermöglichen, Mietendeckel einzuführen.

Sören Bartol, der stellvertretende Chef der SPD-Bundestagsfraktion, sprach von einem “schwarzen Tag” für die Berliner Mieterinnen und Mieter. Er forderte, das Bundesrecht “um einen verfassungsgemäßen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten” zu ergänzen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dagegen erklärte, es sei gut, dass der Mietendeckel jetzt “Geschichte” sei. “Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen.”

FDP-Chef Christian Lindner twitterte: “Der Berliner Mietendeckel war sozial untauglich: Wohnungsnot sollte nicht verwaltet werden, sondern durch schnelles und bezahlbares Bauen behoben werden.”

Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch sprach von einem “guten Signal” für Berlin und Deutschland. Die Menschen bräuchten mehr Wohnraum und keine “sozialistische Zwangsbewirtschaftung des Mangels”, teilte sie mit.

Auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßte die Entscheidung “mit Nachdruck”. Eine Bestätigung des Mietendeckels “hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert”, erklärte Geschäftsführer Martin Kaßler.

Der Berliner Mieterverein dagegen bedauerte den Beschluss “außerordentlich”. Er sei “ein Schlag ins Gesicht nicht nur der Berliner Mieter und Mieterinnen”, teilte Geschäftsführer Reiner Wild mit. “In den Berliner Mietendeckel waren Hoffnungen weit über die Stadtgrenzen hinaus geknüpft.”

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte einen bundesweiten Mietenstopp und massive Investitionen in den Bau von Sozialwohnungen. Der Druck auf die Bundesregierung steige, “endlich wirksame Maßnahmen gegen hohe Mieten umzusetzen – ein bundesweites, auf sechs Jahre befristetes Verbot für Mieterhöhungen gehört dazu”, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgabe).

Der Berliner Stadtentwicklungssenator Scheel kündigte an, dass der Senat am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Gerichtsbeschluss beraten werde. Dabei sehe er sich “auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln”, so Scheel.

by Von Sarah Maria BRECH

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