Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die paritätische Besetzung von Kandidatenlisten bei Bundestagswahlen. Mehrere Klägerinnen legten Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundestags ein, mit dem ein Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 zurückgewiesen worden war. Sie rügen angesichts des geringen Frauenanteils im Parlament das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Gestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen. (Az. 2 BvC 46/19)
Würden die Parteien ihre Listen paritätisch besetzen, müssten sie zu gleichen Teilen Frauen und Männer aufstellen. Auf Landesebene gab es bereits entsprechende Gesetze in Thüringen und Brandenburg. Beide wurden allerdings im vergangenen Jahr von den dortigen Verfassungsgerichten gekippt.
by SASCHA SCHUERMANN