Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung über paritätisch besetzte Listen bei Bundestagswahlen. Es geht um eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem ein Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 zurückgewiesen wurde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Beschwerdeführerinnen rügten angesichts des geringen Frauenanteils im Parlament das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen. (Az. 2 BvC 46/19)
Würden die Parteien Listen paritätisch besetzen, müssten sie zu gleichen Teilen Frauen und Männer aufstellen. Auf Landesebene gab es entsprechende Gesetze in Thüringen und Brandenburg. Beide wurden allerdings im vergangenen Jahr von den dortigen Verfassungsgerichten gekippt.
by John MACDOUGALL