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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Auslieferung nach Rumänien

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Auslieferung rumänischer Staatsbürger nach Rumänien zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung einer Haftstrafe. Die beiden Kläger hatten unabhängig voneinander Verfassungsbeschwerde gegen ihre Auslieferung eingelegt. Sie beanstanden, dass die Haftbedingungen in Rumänien die Menschenwürde verletzen. (Az. 2 BvR 1845/18 und 2 BvR 2100/18)

In beiden Fällen hatte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung schon mehrmals bis zur endgültigen Entscheidung verboten. Die Frage ist vor allem, ob ein persönlicher Raum von weniger als drei Quadratmetern in einer Gefängniszelle mit der Verfassung vereinbar ist.

by THOMAS KIENZLE