Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem Jahreswechsel kann dieser nicht mehr beantragt werden, wie das Parlament am Freitag entschied. Hintergrund ist, dass die speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar sind; zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben auf ein Jahr begrenzt.
Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.
"Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, soll das Dokument Kinderreisepass abgeschafft werden", heißt es in der Begründung des nun beschlossenen Gesetzes. Es wird auch darauf verwiesen, dass "bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses" ist.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht noch eine Reihe von verwaltungsrechtlichen Änderungen vor. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Behörde für die Registrierung eines Passes zuständig ist, wenn der Inhaber umzieht.
Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In einer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer unter anderem gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Dies lehnte die Bundesregierung ab.
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