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Bundestag verlängert epidemischen Lage um weitere drei Monate

Gesetz bildet Grundlage für Maßnahmen der Länder in der Corona-Pandemie

Die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt für weitere drei Monate bis Mitte des Jahres weiter. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in namentlicher Abstimmung das Gesetz, mit dem die Notlage über Ende März hinaus bis zum 30. Juni verlängert wird. Sollte bis dahin kein neuerlicher Beschluss zur Fortsetzung gefasst werden, läuft die Regelung dann aus. Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, 293 stimmten dagegen.

Die epidemische Notlage ist die Grundlage für die Kontaktbeschränkungen und Schließungen in der Corona-Pandemie, für die die Länder zuständig sind. Das Gesetz enthält noch weitere Neuerungen - unter anderem schreibt es fest, dass sich die Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren müssen, sondern auch andere Kennzahlen berücksichtigen können, wie etwa den R-Wert und den Fortschritt bei den Impfungen.

Mit dem Gesetz werden auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 30. Juni verlängert. "Beschäftigte können bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bekommen und in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben", erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Darüber hinaus würden die Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibilisiert. "Pflegende Angehörige können so leichter erneut eine vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten beziehungsweise eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten in Anspruch nehmen."

Bund und Länder hatten am Vortag einen Fünf-Stufen-Plan zu Lockerungen der Corona-Auflagen beschlossen. Es sieht Öffnungen bestimmter Bereiche in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen auf Landes- oder regionaler Ebene vor.

by John MACDOUGALL