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Bundestag debattiert erstmals über Stiftungsgesetz - Scharfe Kritik von der AfD

Redner der Ampel-Koalition sowie von Union und Linkspartei haben am Freitag im Bundestag das geplante Stiftungsgesetz gegen scharfe Kritik der AfD verteidigt. Das Gesetz folge dem "klaren Grundsatz: kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für politische Stiftungen, die sich nicht aktiv für Demokratie und Freiheit einsetzen", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Der CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling betonte, das Gesetz orientiere sich eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar.

Die AfD hatte in Karlsruhe dagegen geklagt, dass die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung bislang ausgeschlossen ist. Das Gericht entschied, dass die Ausnahme der DES für das Jahr 2019 eine Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb darstellte. Gleichzeitig wurde eine gesetzliche Regelung angemahnt.

Der nun von "Ampel" und CDU/CSU vorgelegte Gesetzentwurf hätte zur Folge, dass die DES weiterhin von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wäre. Eine Bedingung für den Erhalt von Geldern ist, dass eine Partei in der "mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen" sein muss. Das träfe für die AfD, die erstmals 2017 in das Parlament kam, nicht zu.

Heveling sagte, wenn die AfD erneut in den Bundestag einziehe und die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Fördervoraussetzungen erfülle, "bekäme sie natürlich eine Förderung". Der FDP-Abgeordnete Stefan Thomae betonte, der Gesetzentwurf sei nicht allein auf die AfD und die DES gemünzt. Es gehe darum, dass Stiftungen nur dann finanziert werden sollten, wenn sie verfestigt die Grundströmung im Land repräsentierten.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz verwies auf Versuche, die Demokratie in Deutschland "auszuhöhlen von innen und außen". Es könne nicht erwartet werden, dass Gelder, die für die Stärkung der Demokratie gegeben würden, "tatsächlich an Leute geraten, die sie nutzen, um diese Demokratie abzureißen".

Die Linken-Parlamentarierin Clara Bünger sagte, das Stiftungsgesetz könne ein "wichtiger Baustein sein für eine zukünftige Brandmauer gegen rassistische, verschwörungsideologische und antidemokratische Bestrebungen, wie wir sie auch hier im Bundestag sehen." Sie verwies darauf, dass auch die Linke an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet habe; die CDU/CSU wollte aber nicht "mit uns auf diesem Gesetzentwurf stehen".

Der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer nannte den Gesetzentwurf ein "dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft". Er sei "passgenau nur gegen eine Stiftung formuliert" und mit dem klaren Ziel geschrieben, die AfD auszuschließen, kritisierte er. Boehringer sprach von einem Versuch, die "im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit auszuhöhlen".

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfte es die AfD auf längere Sicht schwer haben, Gelder aus dem Bundeshaushalt für ihre Stiftung zu bekommen: Von der Förderung ausgeschlossen ist etwa "eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente". Ein weiterer Grund ist "eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist".

Der Bund der Steuerzahler forderte angesichts der hohen Kosten Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. "Wenn die Politik in eigener Sache in die Staatskasse greift, haben die Steuerzahler ein Recht auf umfassende Information und Legitimation", erklärte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Der Gesetzentwurf schaffe dies nicht. Mit Geldern von rund 697 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt hätten die parteinahen Stiftungen in diesem Jahr für ihre Aktivitäten im In- und Ausland eine Rekordsumme erhalten.

cha/mt