Der Bundestag darf dem von der Unionsfraktion angestrebten Verfahren rund um die chaotische Bundestagswahl 2021 in Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht nicht beitreten. Das Gericht teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit, für einen Beitritt nach Wahlprüfungsbeschwerden gebe es keine gesetzliche Grundlage. Auch ein Antrag, Verfassungsrichter Peter Müller als befangen abzulehnen, scheiterte. (Az. 2 BvC 4/23)
Über die Wahlprüfungsbeschwerde der Fraktion von CDU und CSU soll ab Dienstag in Karlsruhe verhandelt werden. Die Fraktion wendet sich gegen einen Bundestagsbeschluss, demzufolge die Wahl wegen der vielen Pannen in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden soll. CDU und CSU geht das nicht weit genug, sie fordern eine Wiederholung auch in weiteren Wahlbezirken.
Wie das Gericht mitteilte, erklärte der Bundestag im März seinen Beitritt zu dem Verfahren. Wer am Verfahren beteiligt ist, hat bestimmte Rechte und kann zum Beispiel Akten einsehen oder Sachverständige befragen.
Ein Beitritt ist bei verschiedenen Verfahrensarten möglich. Für die Wahlprüfungsbeschwerde ist er aber nicht geregelt. Das Gericht erklärte nun, dass der Bundestag deswegen nicht beitreten und auch keinen Ablehnungsantrag gegen einen Verfassungsrichter stellen könne.
smb/cfm