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Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse

FDP, AfD und Linke stimmten gegen Gesetz – Enthaltung bei den Grünen

Gegen teils deutliche Kritik aus der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

In der namentlichen Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der großen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten die Grünen angekündigt, sich zu enthalten. Die weiteren Oppositionsparteien AfD, Linke und FDP lehnen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab.

CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus sagte in der Debatte, nicht nur die Intensivmedizin sei überlastet, sondern das ganze Gesundheitssystem. “Deswegen ist es notwendig, dass wir hier und heute handeln.” Ein “Rausimpfen” werde für die nächsten Wochen nicht reichen, auch “runtergetestet” könne ein Land nicht werden. Das Gesetz berücksichtige aber, dass mehr geimpft und mehr getestet werde, deshalb sei es auf den 30. Juni begrenzt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte die Neuregelung “angemessen, verhältnismäßig und geeignet” zur Pandemie-Bekämpfung. Die Neuregelung sei eine “Brücke”, bis die gestarteten Impfungen vorankämen. Bei diesen gebe es bereits erhebliche Fortschritte, in wenigen Wochen werde jeder Dritte geimpft sein, so Spahn.

Die große Koalition hatte sich zuvor auf eine Lockerung der ursprünglich anvisierten Regelung zur Ausgangssperre verständigt. Sie soll nunmehr erst ab 22.00 Uhr gelten, Spazierengehen und Joggen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein. Die Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen, zunächst war hier der Grenzwert von 200 geplant.

Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, danach könnte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für das Inkrafttreten der Neuregelung spätestens in der kommenden Woche.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, bundeseinheitliche Ausgangssperren seien “keine geeignete Maßnahme”. Die FDP werde eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen, sollte die Ausgangssperre wie geplant kommen.

Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali verwies auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber “nicht richtig in die Pflicht” genommen. Die Umsetzung von Homeoffice werde “nicht richtig kontrolliert”, Tests am Arbeitsplatz solle es nur als Angebot geben.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe “zu spät, zu zögerlich gehandelt”. Die bundeseinheitliche Notbremse sei “zu halbherzig und zu wenig wirksam”. Ihre Fraktion erkenne an, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben habe. Aber insgesamt reichten diese Maßnahmen nicht für eine Trendumkehr.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der großen Koalition vor, sie unternehme mit dem Gesetz einen Angriff auf Freiheitsrechte, den Föderalismus und den “gesunden Menschenverstand”. Statt Impfstoff zu beschaffen, wo immer es ihn gebe, “wollen sie das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte des Grundgesetzes einschränken”.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte mit Blick auf die Regelungen zum Homeoffice, es sei gelungen, mit dem Gesetz den Arbeitnehmerschutz zu stärken. Hier sei aber “noch Luft nach oben”. Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Firmen den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, “wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen”. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot in der Regel annehmen.

by John MACDOUGALL

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