Der Bundestag berät am Freitag (09.00 Uhr) über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Damit sollen die von den Ländern verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie künftig besser vor den Gerichten Bestand haben. Dafür wird in das Gesetz eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgenommen, wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht oder die Schließung von Restaurants. Auch mögliche Beschränkungen für Freizeit- und Kulturveranstaltungen sind vorgesehen.
Beschlossen werden soll die Gesetzesreform Mitte November. Die bisherige Fassung galt als zu wenig konkret, sie ist nicht für eine bundesweite Pandemie ausgelegt. Auf Antrag der Linken diskutiert das Parlament zudem über die Corona-Überbrückungshilfen. Auf der Tagesordnung steht außerdem der zweite Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit.
by David GANNON