Holen Sie sich Ihr Gas-Geld vom Staat! Aktuell steigen die Kosten wegen der anhaltend hohen Inflation immer weiter an. Noch immer werden vor allem die Kosten für Energie immer höher. Um die Menschen in Deutschland ein wenig zu entlasten hat die Bundesregierung in den vergangenen Wochen mehrere Maßnahmen durchgesetzt. Dazu gehört unter anderem die einmalige Zahlung des Gasabschlag im Monat Dezember. Doch wie genau läuft die Kostenerstattungen in diesem Zusammenhang ab?
Neben der einmaligen Zahlung im Dezember soll im Frühjahr dann ein Preisdeckel für Gas kommen. Beim Gasabschlag handelt es sich um den Betrag, denen die Menschen in Deutschland monatlich für das Gas bezahlen. Der Gasabschlag berechnet sich aus dem voraussichtlichen Verbrauch von Energie über den gesamten Verlauf des Jahres. Diese Summe wird dann durch 12 geteilt, um monatlich einheitliche Beträge für den Gasverbrauch zu bekommen. Der Gasabschlag für Dezember entspricht also einem Zwölftel des gesamten Gasverbrauch des Kunden. Die meisten Menschen in Deutschland müssen nicht extra etwas dafür zu tun, um diesen Betrag von der Bundesregierung zu erhalten. Diejenigen Bürger, die selbst einen Vertrag mit ihrem Gasversorger haben, müssen sie sich um nichts kümmern, denn generell buchen die Versorger mittels Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Kunden ab. In diesem Fall wird die monatliche Zahlung dann nicht abgebucht, da sie vom Staat übernommen wird.
Dagegen müssen Kunden mit einem Dauerauftrag selbst aktiv werden. Diese müssen die Zahlung aussetzen, da die Verrechnung der Beträge ansonsten erst bei der nächsten Abrechnung des Energielieferanten ausgeglichen wird. Bei Eigentümern und Mietern ohne Gasanschluss wird es mit der Erstattung ein wenig komplizierter. Mieter werden beispielsweise den Gasabschlag für Dezember erst im nächsten Jahr bei der Betriebskostenabrechnung vom Vermieter zurückbekommen. Wenn der Vermieter den Abschlag in den letzten 9 Monaten bis zum Stichtag 19. November 2022 erhöht hat, dann können die Mieter im Dezember noch den alten Betrag zahlen. Zu viel gezahltes Geld bekommen die Mieter ebenfalls im nächsten Jahr zurück. Kunden der Fernwärme werden die Erstattung in Form eines Pauschalbetrags erhalten. Hier kann der Energieanbieter entscheiden, ob er auf die Abbuchungen verzichtet oder direkt den Betrag der Entlastung an den Kunden zurückzahlt. Dies muss allerdings bis Ende dieses Jahres passieren.