Die Bundesregierung hat höhere Unternehmenshilfen zur Stärkung des Ausbildungsmarkts in der Corona-Krise verabschiedet: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, das Bundesprogramm zur Ausbildungssicherung zu verlängern und die Ausbildungs- und Übernahmeprämien zum kommenden Lehrjahr zu verdoppeln. Demnach sollen Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrstellenzahl trotz Krisenbelastung konstant halten, ab 1. Juni 4000 Euro pro Ausbildungsvertrag erhalten. Für jeden zusätzlich abgeschlossenen Vertrag gibt es 6000 Euro.
Im vergangenen Jahr sei eine “Katastrophe am Ausbildungsmarkt” noch abgewendet worden, “aber die Bewährungsprobe kommt jetzt”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Er mahnte, Betriebe könnten ihr Ausbildungsniveau nun nicht reduzieren und “sich hinterher über Fachkräftemangel beklagen”. Mit dem “neuen Schutzschirm für Ausbildung” biete die Regierung allen Firmen, die wegen Corona-Belastungen zweifelten, ob sie auch im kommenden Lehrjahr Ausbildungsplätze anbieten könnten, “handfeste und verstärkte finanzielle Anreize”.
“Wir als Bundesregierung tun unser Möglichstes, damit auch in der Pandemie weiter ausgebildet werden kann”, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Sie zeigte sich erfreut, dass die Regierung ihr im Sommer gestartetes Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” nun in wesentlichen Punkten weiterentwickelt habe.
Mit seinen diversen Prämien soll das Ausbildungsprogramm kleine und mittlere Unternehmen (KMU) motivieren, ihre Ausbildungsaktivitäten in der Corona-Krise aufrecht zu erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür den Angaben zufolge 500 Millionen Euro im laufenden Jahr bereit, weitere 200 Millionen Euro sind für 2022 vorgesehen. Künftig können demnach KMU mit bis zu 499 Beschäftigten die Hilfen beantragen – zumeist bei ihrer Arbeitsagentur. Bisher liegt die Grenze bei 249 Beschäftigten.
Die Ausbildungsprämie von 4000 beziehungsweise 6000 Euro erhalten solche Betriebe, die von der Krise betroffen sind und dennoch die Zahl ihrer Ausbildungsplätze im Ausbildungsjahr 2021 konstant halten oder sogar erhöhen. Der einmalige Zuschuss pro Ausbildungsvertrag wird jeweils nach Abschluss der Probezeit gezahlt. Ein neuer “Sonderzuschuss” von 1000 Euro ist derweil für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern vorgesehen, die ihr Geschäft im zweiten Lockdown weitgehend einstellen mussten und ihre Ausbildungstätigkeit dennoch mindestens 30 Tage lang fortgesetzt haben.
Eine sogenannte Übernahmeprämie erhalten Betriebe, die Azubis von pandemiebedingt insolventen Unternehmen aufnehmen. Auch diese Prämie wird nun auf 6000 Euro je Auszubildendem verdoppelt und bis Jahresende verlängert. Sie soll künftig “auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages” greifen, wie die Ministerien mitteilten.
Demnach wird auch die Förderung einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhöht: Wenn KMU eine Ausbildung pandemiebedingt unterbrechen müssen, können andere Unternehmen oder Dienstleister diese künftig für mindestens vier Wochen übernehmen und bekommen dann je nach Laufzeit bis zu 8100 Euro. “Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten”, erklärten die Bundesministerien weiter.
Das Bundeskabinett weitete außerdem die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung aus. Bisher werden diejenigen Unternehmen, die trotz eines erheblichen Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, mit 75 Prozent der monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütung gefördert. Künftig übernimmt der Bund laut Heil zusätzlich auch Kosten für die Ausbilder.
by STEFFI LOOS