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Bundesregierung beschließt 3.000 Euro Inflations-Bonus für alle Arbeitnehmer in Deutschland!

Jetzt dürfen sich die Menschen in Deutschland freuen. Denn gerade erst hat das Bundeskabinett eine 3.000-Euro-Prämie verabschiedet. Diese Prämie steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu. Um das Extrageld zu erhalten müssen die Bürger allerdings einiges beachten. Lesen Sie hier, wie Sie an die 3.000€ kommen können – steuerfrei!

Bundesbürger können Inflationsausgleich erhalten

Die 3000-Euro-Prämie soll als Inflationsausgleich für die Menschen in Deutschland gelten. Denn die Bundesbürger mussten zuletzt inflationsbedingt deutlich höhere Preise zahlen. Deshalb soll diese Prämie steuerfrei ausgezahlt werden, steht allerdings nur dejenigen Menschen zu, die sich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinden. Zudem wurden die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung auf unterschiedliche Menschengruppen verteilt. Durch die Maßnahmen im September waren vor allem Rentner und Studenten bevorzugt worden. Jetzt wiederum sind die Arbeitnehmer an der Reihe. Ohne jeden Zweifel sind 3.000€ ein schönes Zubrot, um die knappe Haushaltskasse aufzubessern. Schließlich sind die Kosten für Sprit, Strom, Gas und Lebensmittel stark angestiegen. Allerdings gibt es auch eine Hiobsbotschaft, denn nicht alle Arbeitnehmer werden diese Zahlungen auch tatsächlich erhalten.

Inflationsausgleich liegt im Ermessen des Arbeitgebers

Denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage durch die Corona-Pandemie werden nur wenige Unternehmen in der Lage sein, diese Zahlungen auch in diesem Umfang zu tätigen. Den Arbeitnehmern wird deshalb empfohlen auf jeden Fall mit ihren Arbeitgebern zu sprechen, ob diese eine Extra-Zahlung in Betracht ziehen können. Bis zu einem Betrag von 3.000 Euro sollen diese Extra-Zahlungen für die Arbeitnehmer komplett steuerfrei bleiben. Vielleicht können sich einige Unternehmen ja wenigstens zu kleineren Sonderzahlungen durchringen. Diese Zahlungen müssen auch nicht an einem Stück gezahlt werden, sondern können in mehrere Teilbeträge aufgestückelt werden.

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