Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.
Das GEG legt den künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.
Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.
pe/mt