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Bundesrat billigt weitere Corona-Hilfen für Firmen und Familien

150 Euro Kinderbonus und Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags

Familien und Firmen bekommen weitere Hilfen in der Corona-Pandemie. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag vor einer Woche beschlossenes Gesetzespaket, zu dem der Kinderbonus und steuerliche Erleichterungen gehören. Der Bonus in Höhe von 150 Euro wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Einen solchen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben; damals betrug er 300 Euro.

Daneben wurde beschlossen, auf Speisen in Gaststätten länger als zunächst geplant nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Die Regelung wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen; sie wurde nun bis Ende 2022 verlängert.

Unternehmen profitieren zudem von einer Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, mit dem sie aktuelle Verluste mit früheren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Hier wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.

by Ina FASSBENDER