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Bundesrat beschließt Verbot des Tötens männlicher Küken

Regeln sollen ab kommendem Jahr gelten

Das Töten männlicher Küken wird in Zukunft verboten sein. Der Bundesrat billigte am Freitag eine vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der das Kükentöten ab dem 1. Januar 2022 beendet werden soll. Im vergangenen Jahr waren mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt worden, weil ihre Aufzucht unrentabel ist.

Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Diese Verfahren sehen derzeit eine Bestimmung des Geschlechts zwischen dem 9. und 14. Bebrütungstag vor. Künftig soll dies noch früher möglich sein. Das Gesetz sieht deshalb außerdem vor, dass ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen bereits nach dem sechsten Bruttag verboten ist.

Die Regierung hatte das Verbot des Kükentötens im Januar beschlossen. Budesgrarministerin Julia Klöckner (CDU) bezeichnete das Gesetz vor dem Bundesrat als "Meilenstein für den Tierschutz in Deutschland".

by JOEL SAGET