Ministerium: Polizisten können erst im Konfliktfall eingreifen Im Fernreiseverkehr der Deutschen Bahn gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - allerdings sehen sich weder die Bahn selbst noch die Bundespolizei für die Durchsetzung der Anordnung verantwortlich. Die Bundespolizei sei "nicht für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Länder zuständig", stellte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin klar. Sie könne erst dann eingreifen, wenn es im Streit um das Maskentragen zu einem "Konflikt kommt, der eine Gefahr für den Bahnverkehr darstellt".Die Deutsche Bahn ihrerseits hatte vor wenigen Tagen erklärt, dass sie für die "Ahndung von Verstößen" die zuständigen Behörden in der Pflicht sehe. Die Bahn selbst sei "als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren". Das Bundesverkehrsministerium bestätigte diese Position am Freitag: Die Bahn informiere die Passagiere "ausführlich" über die Maskenpflicht und die "jeweiligen Bahnbegleiter machen die Leute aufmerksam", sagte ein Ministeriumssprecher. Für die "Durchsetzung der Rechtsverordnung" seien die Bahnbegleiter aber nicht zuständig. Da die Maskenpflicht auf eine Vereinbarung der Länder zurückgehe, liege die Verantwortung bei den Landesbehörden.An Bahnanlagen und in Zügen im Einsatz ist allerdings die Bundespolizei. Sie nimmt nach Angaben von ihrer Webseite "polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr" und ist dafür zuständig, "dort Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren". Ina FASSBENDER