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Bundeskabinett billigt Gesetz zu Lobbyregister

Lambrecht sieht in Neuregelung "wirksames Instrument für mehr Transparenz"

Die Bundesregierung hat das von der großen Koalition ausgehandelte Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters auf den Weg gebracht. Demnach müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in ein öffentliches Verzeichnis eintragen, wenn ihre Lobbyarbeit regelmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist oder geschäftsmäßig für Dritte gemacht wird. Die Regelung gilt auch dann, wenn innerhalb der jeweils vergangenen drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Kontakte zur Interessenvertretung aufgenommen wurden.

"Mit der Einführung eines Lobbyregisters schaffen wir endlich ein wirksames Instrument für mehr Transparenz in der Gesetzgebung", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Einbeziehung der Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung sei dabei ein entscheidender Faktor, denn die Erarbeitung von Gesetzentwürfen erfolgt ganz überwiegend innerhalb der Regierung.

Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung auch gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Nach Angaben der SPD hat sich die Koalition auf zwei Ergänzungen geeinigt, die noch nicht in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf enthalten sind.

Demnach soll künftig auch die Kontaktaufnahme von Lobbyisten zu Mitarbeitenden im Bundestag zur Registrierungspflicht führen. Zum anderen werden Bundestag und Bundesregierung den Lobbyisten einen einheitlichen und verbindlichen Verhaltenskodex vorgeben. Die beiden Punkte sollen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügt werden.

Um die Einführung eines Lobbyregisters hatten SPD und Union zuvor lange gerungen. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Schließlich geriet die Union durch die Affäre um die Beschaffung von Schutzmasken unter Druck.

Für Kritik hatte gesorgt, dass in dem Gesetzentwurf keine Regelung zum "exekutiven Fußabdruck" enthalten ist. Dieser macht deutlich, wessen Anliegen von einem Gesetzentwurf betroffen sind und wer sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat.

by John MACDOUGALL