Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.15 Uhr) über den Export von Waffen nach Mexiko. Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen den Waffenhersteller Heckler & Koch sowie zwei frühere Angestellte legten Staatsanwaltschaft und Angeklagte Revision ein. Es geht um die Frage, ob Ausfuhrgenehmigungen mit falschen Angaben über den Zielort erschlichen wurden. (Az. 3 StR 474/19)
Das Landgericht hielt dies für erwiesen und verurteilte die Firma zu einer Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro und die beiden früheren Angestellten zu Haftstrafen auf Bewährung. Die Waffen, vor allem Sturmgewehre, sollten in friedliche Teile Mexikos geliefert werden, landeten aber auch in Unruheprovinzen. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
by Thomas Lohnes