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Bundesgerichtshof verhandelt über Schadenersatz nach Leasing eines Audi-Diesels

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über möglichen Schadenersatz für einen erst geleasten und dann gekauften Diesel. Der Kläger leaste 2009 für vier Jahre einen Audi, der mit einem von der Konzernmutter VW gebauten, manipulierten Motor ausgestattet war. Später kaufte er das Auto, knapp vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals verklagte er Audi. (Az. VII ZR 192/20)

Er verlangt die Erstattung des Kaufpreises und der Leasingbeträge. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihm teilweise recht und sprach ihm den Kaufpreis zu, nicht aber die Leasingbeträge. Gegen das Urteil legten sowohl Audi als auch der Kläger Revision beim BGH ein. Der Autobauer beruft sich darauf, nicht von der Manipulation an den in seinen Fahrzeugen verbauten Motoren gewusst zu haben.

by Christof STACHE