130090:

Bundesgerichtshof verhandelt über Nachbarschaftsstreit um Pferdestall

Halterin errichtete Stall für fünf Tiere nahe Nachbarhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Freitag mit einem durch fünf Pferde ausgelösten Nachbarschaftsstreit auseinandergesetzt. Es ging darum, ob eine Pferdebesitzerin aus Sachsen-Anhalt ihre Tiere in der Nähe des Nachbarhauses halten darf. Sie hatte ohne Baugenehmigung in der Gegend von Halle an der Saale einen Offenstall etwa zwölf Meter vom Haus entfernt errichtet und ließ eine andere Frau auf dem Grundstück eine Reitschule betreiben. (Az. V ZR 121/19)

Da die Bauaufsichtsbehörde 2013 die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung ablehnte, zog die Pferdebesitzerin vor das Verwaltungsgericht. Dieses wies ihre Klage wegen gebotener Rücksichtnahme auf die Nachbarn zurück. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Die Nachbarn klagten außerdem vor dem Landgericht Halle gegen die Besitzerin der Pferde und die Betreiberin der Reitschule. Sie fühlten sich nachts gestört, wenn die Pferde Lärm machten. Das Landgericht verbot die Pferdehaltung.

Die Halterin brachte ihre Tiere anderswo unter, ging aber in Berufung. Im Berufungsverfahren schränkte das Oberlandesgericht Naumburg 2019 das Verbot ein: Die Frau darf ihre Pferde dort stehen lassen, solange die Immissionsrichtwerte eingehalten werden – es also nicht zu laut wird.

Wie sie die Lärmbelästigung auf ein zumutbares Maß senken könne, sei der Pferdehalterin überlassen. Die Klage gegen die Reitschulbetreiberin wurde abgewiesen. Daraufhin legten die Nachbarn beim BGH Revision ein.

In der Verhandlung vor dem BGH am Freitag ging es um mögliche Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts von 2019. Es sah sich nicht an das Urteil des Verwaltungsgerichts gebunden, was der BGH-Senat in Zweifel zieht. Die Entscheidung soll am 27. November verkündet werden.

by Diarmid COURREGES

Beliebteste Artikel Aktuell: