Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Freitag mit einem durch fünf Pferde ausgelösten Nachbarschaftsstreit auseinandergesetzt. Es ging darum, ob eine Pferdebesitzerin aus Sachsen-Anhalt ihre Tiere in der Nähe des Nachbarhauses halten darf. Sie hatte ohne Baugenehmigung in der Gegend von Halle an der Saale einen Offenstall etwa zwölf Meter vom Haus entfernt errichtet und ließ eine andere Frau auf dem Grundstück eine Reitschule betreiben. (Az. V ZR 121/19)
Da die Bauaufsichtsbehörde die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung ablehnte, zog die Pferdebesitzerin vor das Verwaltungsgericht. Dieses wies ihre Klage wegen gebotener Rücksichtnahme auf die Nachbarn zurück. Die Nachbarn klagten außerdem vor dem Landgericht Halle gegen die Besitzerin der Pferde und die Betreiberin der Reitschule. Sie fühlten sich nachts gestört, wenn die Pferde Lärm machten. Das Landgericht verbot die Pferdehaltung.
Die Halterin brachte ihre Tiere anderswo unter, ging aber in Berufung. Im Berufungsverfahren schränkte das Oberlandesgericht Naumburg das Verbot ein: Die Frau darf ihre Pferde dort stehen lassen, solange die Immissionsrichtwerte eingehalten werden - es also nicht zu laut wird. Wie sie die Lärmbelästigung auf ein zumutbares Maß senken könne, sei der Pferdehalterin überlassen. Daraufhin legten die Nachbarn beim BGH Revision ein. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand zunächst noch nicht fest.
by Diarmid COURREGES