Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (13.00 Uhr) zum Dieselskandal bei Volkswagen. Der Kläger hat 2015 einen Gebrauchtwagen erworben und will nun Schadenersatz von der Konzerntochter Audi. Im Mai 2020 hatte der BGH geurteilt, dass VW den Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. (Az. VI ZR 505/19)
Der Autokauf fand statt, bevor VW im September 2015 öffentlich machte, dass es bei Dieselautos eine illegale Abschalteinrichtung nutzte. Sie bewirkte, dass die Abgasreinigung nur im Laborbetrieb korrekt funktioniert, die Stickoxid-Grenzwerte beim normalen Fahren auf der Straße aber überschritten wurden. Eine weitere Klage gegen VW wurde am Freitag zurückgezogen.
by JEFF KOWALSKY