Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über die Sicherheit von elektronischen Postfächern für Rechtsanwälte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt zusammen mit mehreren Anwälten gegen die Bundesrechtsanwaltskammer, welche die Postfächer einrichtete. Sie bemängeln das Fehlen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was die Vertraulichkeit der Kommunikation gefährde. (Az. AnwZ (Brfg) 2/20)
Vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin hatte die Klage keinen Erfolg. Das Gericht sah keinen Anspruch auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Daraufhin zogen die Kläger vor den Bundesgerichtshof.
by INA FASSBENDER