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Bundesgerichtshof urteilt im Oktober über Freisprüche nach Kölner Archiveinsturz

Bauleiter waren für Baugrube und Grundwasserschutz verantwortlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) will im Oktober sein erstes Urteil zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs und zweier angrenzender Wohngebäude verkünden. Das teilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe mit. (Az: 2 StR 418/19)

Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei Anwohner gestorben, es entstand ein Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe. Ursache war eine 27 Meter tiefe Baugrube in unmittelbarer Nähe für den Bau einer unterirdischen Stadtbahnhaltestelle.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln war eine seitliche Wand gegen das Eindringen von Grundwasser nicht fachgerecht gebaut worden, so dass sie dem Wasserdruck nicht standhielt. Das eindringende Wasser spülte auch Sand und Erdreich in die Baugrube, wodurch unter den anliegenden Gebäuden ein Hohlraum entstand, der zu deren Einsturz führte.

Der BGH verhandelte am Mittwoch zunächst über die Freisprüche des Landgerichts für zwei Bauleiter, die für den Aushub der Baugrube und die Errichtung der Grundwasserschutzwand verantwortlich waren. Das Landgericht Köln hatte sie am 12. Oktober 2018 freigesprochen, weil ihnen keine Pflichtverletzungen vorzuwerfen seien. Hierzu will der BGH sein Urteil am 13. Oktober 2021 verkünden.

Über zwei Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe will der BGH später gesondert verhandeln. Das Landgericht Köln hatte einen Bauüberwacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und eine andere Mitarbeiterin freigesprochen. Der Verhandlungstermin hierfür steht noch nicht fest, wie der BGH auf Anfrage mitteilte.

by Thomas Lohnes