Ob die langjährige Haftstrafe im Frankfurter Missbrauchsprozess gegen einen früheren Fußballjugendtrainer Bestand hat, bleibt vorerst offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein Urteil hierzu in einem gesonderten Termin Mitte Februar verkünden, wie der BGH im Anschluss an seine mündliche Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. (Az.: 2 StR 404/23)
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden am 23. März 2023 wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und zudem die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Von 2014 bis 2019 soll er zehn männliche Kinder und Jugendliche insgesamt 69 Mal sexuell missbraucht oder schwer vergewaltigt haben.
Dabei soll er seinen Opfern über das Internet unter falschem Namen eine Bedrohungslage vorgetäuscht und sich dann in seinem Fußballverein als hilfsbereiter Trainer ausgegeben haben, um so das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Unter Vorwänden soll er sie dann in seine Wohnung gelockt und dort mit Schlafmitteln in Getränken und Schokolade betäubt haben. In anderen Fällen soll er seinen Opfern große Mengen Alkohol verabreicht und sie anschließend sexuell missbraucht haben.
Gegen seine langjährige Haftstrafe rief der Jugendtrainer den BGH an. Über seine Revision verhandelten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Das Urteil soll am 15. Februar verkündet werden.
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