21 Monate nach tödlichen Schüssen in Bielefeld-Brackwede ist das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen des Angeklagten und von sechs Nebenklägern, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. (Az. 4 StR 137/23)
Es sah als erwiesen an, dass er sein Opfer im Dezember 2021 nach einem Streit mit einer halbautomatischen Pistole erschossen hatte. Außerdem habe er mit Tötungsvorsatz auf einen weiteren Menschen gefeuert und außerdem auf eine Menschengruppe, habe aber nicht getroffen. Dann sei er mit dem Auto geflohen.
Gegen das Bielefelder Urteil wandten sich sowohl der Angeklagte als auch Angehörige des Getöteten an den BGH. Die Familie des Opfers wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Beide Seiten hatten nun aber keinen Erfolg. Der BGH fand in dem Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Er erklärte außerdem, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke zu Recht verneint habe.
smb/cfm