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Bundesgerichtshof entscheidet über Wehrhahn-Bombenanschlag

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (11.30 Uhr) sein Urteil zum Wehrhahn-Bombenanschlag im Jahr 2000. Es geht darum, ob der Freispruch des Düsseldorfer Landgerichts bestehen bleibt. Ein Mann wurde 18 Jahre nach der Explosion einer Bombe am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen freigesprochen. (Az. 3 StR 124/20)

Bei dem Anschlag im Juli 2000 wurden zehn Menschen verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Bei den Verletzten handelte es sich um Sprachschüler aus Osteuropa, die meisten jüdischen Glaubens. Deswegen wurde ein rechtsextremer Hintergrund der Tat vermutet. Dem damals Verdächtigen konnte beim Prozess die Tat allerdings nicht nachgewiesen werden, wie das Landgericht Düsseldorf urteilte. Der BGH entscheidet über die Revision.

by Thomas Lohnes