Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Die "Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden" sei Steuerhinterziehung, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn gegen zwei britische Aktienhändler und die Privatbank M.M. Warburg. (Az. 1 Str 519/20)
Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung über Cum-Ex-Geschäfte. Damit wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. 2012 schob die damalige Bundesregierung solchen Geschäften einen Riegel vor; die verhandelten Taten wurden in den Jahren 2007 bis 2011 begangen.
Das Landgericht hatte den Börsenhändler S. im März 2020 wegen Steuerhinterziehung verurteilt, den anderen Angeklagten D. wegen Beihilfe. Beide bekamen Bewährungsstrafen, S. musste zusätzlich 14 Millionen Euro Taterträge zurückzahlen. Die Bank musste 176 Millionen Euro zahlen. Die beiden Angeklagten, die Bank und die Staatsanwaltschaft zogen vor den Bundesgerichtshof. S. wandte sich nur gegen das Einziehen des Geldes, D. gegen seine Verurteilung im Ganzen.
Der BGH verwarf alle Revisionen. Gegenüber den Finanzbehörden könne nur tatsächlich gezahlte Steuer geltend gemacht werden, stellte der Vorsitzende des ersten Strafsenats, Rolf Raum, bei der Urteilsverkündung klar.
Das Landgericht hatte die Taten rekonstruiert: Demnach vereinbarten der Börsenhändler S. und die Bank die Geschäfte, die S. dann organisierte. S. war außerdem an weiteren Fällen beteiligt. Er profitierte demnach in Höhe von 14 Millionen Euro, die er nun zurückzahlen muss.
An die Bank waren von den Finanzbehörden zu Unrecht 166 Millionen Euro ausbezahlt worden, aus denen sie noch einmal zehn Millionen Euro erwirtschaftete. Auch dieses Geld wird eingezogen. D., der andere Börsenhändler, leistete laut Gericht nur unterstützende Aufgaben.
Das Landgericht habe ohne Rechtsfehler ausgeführt, dass die Taten zweifellos vorsätzlich begangen worden seien, erklärte der BGH. Er sieht kein ausgenutztes Schlupfloch, sondern den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften mit "klarer und eindeutiger Regelung", die es damals bereits gegeben habe.
Die Warburg-Bank teilte mit, dass das Urteil "ohne wirtschaftliche Auswirkungen" für sie bleibe, da sie bereits alle Steuerforderungen beglichen habe.
Aus der Politik kamen erfreute Reaktionen auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Unionsfraktion im Bundestag begrüße das Urteil, erklärte Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion. "Es bestätigt unsere Auffassung, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung sind."
Das Urteil sei "wegweisend", gerade auch für die "dringend notwendige Aufarbeitung" des Cum-Ex-Skandals an anderen deutschen Gerichten, sagte Grünen-Chef Robert Habeck der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Donnerstag.
Ähnlich äußerte sich Florian Toncar, der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Er forderte die Finanzbehörden auf, das erbeutete Geld uneingeschränkt zurückzuholen. "Das muss jetzt mit allem Nachdruck betrieben werden", sagte er der "Rheinischen Post".
Aus den Reihen der Opposition kam zudem Kritik an Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, der sich als Erster Bürgermeister von Hamburg 2016 und 2017 mehrmals mit Warburg-Miteigentümer Christian Olearius getroffen hatte. Auch gegen Olearius wird ermittelt. Habeck bemängelte, dass Scholz bislang "keine abschließende Aufarbeitung" des Cum-Ex-Skandals erwirkt habe.
Der stellvertretende Fraktionschef der Linksfraktion im Bundestag, Fabio De Masi, nannte das Urteil in der "Rheinischen Post" eine "Ohrfeige" für Scholz.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk forderte den SPD-Kanzlerkandidaten auf, noch einmal in sich zu gehen, "ob er wirklich der Richtige ist, dieses Land zu führen."
Nach der BGH-Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig. In Cum-Ex-Skandal, der den Staat Milliarden gekostet hat, laufen noch zahlreiche weitere Verfahren.
by Von Sarah Maria BRECH