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Bundesbürger aufgepasst! 43 Millionen Führerscheine bald ungültig – Ihrer auch?!

Insgesamt 43 Millionen Führerscheine in Deutschland werden wegen einer EU-Richtlinien bald ungültig! Deshalb muss ein Großteil der Bundesbürger jetzt den Führerschein umtauschen. Die große Umtauschaktion soll ab 2022 starten und spätestens im Jahr 2033 abgeschlossen sein.

EU-Richtlinie sieht Umtausch von deutschen Führerscheinen vor

Insgesamt 43 Millionen Führerscheine deutscher Autofahrer müssen ab dem Jahr 2022 umgetauscht werden. Denn ab 2033 soll es dann ein angeblich fälschungssicheres Führerscheindokument für alle EU-Bürger geben. Diese Führerscheine werden dann in einer gemeinsamen Datenbank der EU erfasst werden, um missbräuchliche Verwendung in den EU-Ländern zu verhindern. Damit es jedoch nicht zu Problemen bei der Bearbeitung kommt, wurde das Ende des Umtausches je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins festgelegt. Im kommenden Jahr müssen deshalb erst einmal alle Führerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1953 bis 1958 ausgestellt worden sind. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von dem Umtausch nicht betroffen, da diese ein Ablaufdatum von 15. Jahren enthalten und deshalb automatisch umgetauscht werden müssen.

Was muss man jetzt für den Umtausch tun?

Wie der ADAC in den letzten Tagen mitgeteilt hatte, sollten sich die Bundesbürger selbst um den Austausch der Dokumente kümmern und deshalb einen Austauschtermin bei der Behörde anfordern.

Für die Ausstellung eines neuen Führerschein sind ein neues Passfoto, der alte Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Sollte der Wohnort gewechselt worden sein, muss auch eine Abschrift des entsprechenden Dokuments auf der zuständigen

Führerscheinstelle vorgelegt werden, bei der der Führerschein erstmals ausgestellt worden war. Für den Tausch ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Das Fahren mit einem ungültigen Führerschein wird mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft. Bei dem Umtausch muss übringens kein neuer Eignungstest bei PKW oder Motorradführerscheinen absolviert werden. Mit der obligatorischen Fahrtauglichkeitsuntersuchung für die Bus und Lkw-Fahrerlaubnisklassen hat dieses Vorgang allerdings nichts zu tun.

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