Die für Antidiskriminierung und für Minderheitenrechte zuständigen Beauftragten des Bundes haben sich besorgt über zunehmende Anfeindungen und Hass-Kriminalität in Deutschland geäußert. Beobachtet werde "mit großer Sorge, dass in Wahlkämpfen und medialen Debatten wieder zunehmend Ressentiments geschürt werden und in sozialen Medien unverhohlen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird", hieß es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.
"Rassistische, antisemitische und antiziganistische Hassverbrechen und Verbrechen wegen des Geschlechts und sexueller Identität nehmen drastisch zu in unserem Land", warnen die insgesamt zehn Beauftragten. "Im schlimmsten Fall münden diese in extremistischen und terroristischen Anschlägen." Oft gehe es bei Hass und Ressentiments gegen Geflüchtete, gegen Juden und Muslime, gegen Sinti und Roma, Frauen, Menschen mit Behinderungen, gegen queere Menschen und andere. "Das schadet unserer Demokratie", heißt es weiter in der Erklärung.
Veröffentlicht wurde die Erklärung von der Antirassismus- und Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman sowie dem Antisemitismus-Beauftragten Felix Klein. Gleichermaßen beteiligt sind der Antiziganismus-Beauftragte Mehmet Daimagüler, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, der Queer-Beauftragte Sven Lehmann, die Aussiedler-Beauftragte Natalie Pawlik, der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsbeauftragte, Frank Schwabe, sowie die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, und der Beauftragte für die Anliegen von Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge, Pascal Kober.
"Wir betonen heute gemeinsam: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", betonen die Beauftragten in ihrer Erklärung. "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner sexuellen Identität, aus rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Gründen, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es weiter unter Berufung auf das Grundgesetz. Auch dürfe niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
"Das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss geachtet und gelebt werden", fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Der Staat stehe in der Pflicht, den Schutz vor Diskriminierung durchzusetzen. "Menschen in Deutschland dürfen niemals wieder diskriminiert, herabgesetzt oder bedroht werden", wird in der Erklärung betont.
Die Beauftragten verweisen auf Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI), wonach die Zahl der Straftagen im Bereich der Hass-Kriminalität in Deutschland 2022 im Jahresvergleich um 9,7 Prozent zugenommen hat. 2021 gab es demnach 10.501 solcher Straftaten, 2022 bereits 11.520. Nach der Definition des BMI handelt es sich bei "Hasskriminalität" um Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden.
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