Bei der Bundesregierung laufen die Vorbereitungen auf einen Bundes-Lockdown weiter, der mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes erreicht werden soll. Für diesen Lockdown hält das Kanzleramt eine Dauer von rund 6 bis 8 Wochen für möglich. Dies würde bedeuten, dass der Lockdown eventuell bis Mitte Juni andauern könnte.
Wie die Zeitung “Tagesspiegel” erfahren haben will, soll die Bundesregierung aktuell von einer verschärften Infektions-Situation ausgehen, die einen schärferen Lockdown von sechs bis acht Wochen notwendig machen würde. Dis könnte bedeuten, das man in Berlin offenbar damit plane, die für einen neuen Lockdown geplanten Regeln über einen Zeitraum bis Ende Mai oder gar Mitte Juni aufrechterhalten zu müssen. Das Kanzleramt will bis spätestens Ende der Woche die Änderung des Infektionsschutzgesetzes veranlassen. Dadurch wäre es der Bundsregierung möglich überall dort verbindliche Vorgaben in der Pandemie-Bekämpfung zu machen, wo die Inzidenzwerte über einem Wert von 100 liegen. Wie aus den eizelnen Bundesländern vermeldet wird, sei man im Kanzleramt offenbar nicht bereit vom Inzidenzwert als einzigem Maßstab für die Bewertung der Infektionslage abzurücken. Und das obwohl die Anzahl der geimpften Personen steigt und die Maßnahmen dann uneingeschränkt für alle Bürger gelten sollen.
Bei einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat sollen zukünftige in allen Kreise mit Inzidenwerten über 100 zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen das Virus gültig werden. Die würde eine erneute Einschränkung der Sozialkontakte bedeuten. Außerdem würde in diesen Gebieten eine nächtliche Ausgangssperre gültig werden, für die es nur wenige Ausnahmen geben soll. Alle Geschäfte außer Supermärkten, Apotheken und Tankstellen müssten erneut schließen. Die selbe Maßnahme wird auch für Freizeit- und Kultureinrichtungen fällig. Die Gastronomie müsste ebenfalls weiter geschlossen bleiben. Auf jeden Fall hätte diese Regelung große Auswirkungen auf die Bundesbürger. Aktuell liegen die Infektionswerte in jedem 2. der knapp über 400 Landkreise und kreisfreien Städte über dem Grenzwert von 100. Wo die Inzidenzwerte sogar auf über 200 ansteigen, sollen dann auch Schulen und Kitas wieder geschlossen werden. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll es der Bundesregierung dann auch erlaubt sein, neue Verbote zu erlassen ohne dies im Vorfeld mit dem Parlament abzustimmen.