Angesichts steigender Infektionszahlen kommen auf die Bürger in Deutschland wieder strengere Corona-Auflagen zu. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Dienstag auf abgestufte Obergrenzen von zehn bis 50 Teilnehmern an Privatfeiern. Diese Grenzen sollen in Landkreisen gelten, in denen die Zahl der Neuinfektionen bestimmte Werte überschreitet. Zudem soll es künftig ein von den Gästen zu zahlendes Mindestbußgeld von mindestens 50 Euro für falsche Angaben auf Kontaktlisten von Gaststätten geben.
Die Spitzen von Bund und Ländern verständigten sich nach Merkels Angaben auf zwei Prioritäten, an denen sich die Corona-Auflagen fortan generell orientieren sollen: Die Wirtschaft solle “am Laufen” gehalten werden, und zudem sollten Kinder “so weit wie möglich” in die Schule oder die Kita gehen können.
Es dürfe “nicht wieder einen Lockdown für das ganze Land” geben, sagte Merkel. “Das muss unbedingt verhindert werden.” Das beschlossene Konzept erlaube es den Behörden, “regional, spezifisch und zielgenau zu agieren”. Neue Lockerungen der Auflagen werde es vorerst nicht geben.
Die Kanzlerin und die Länderchefs einigten sich im Berliner im Kanzleramt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, soll die Teilnehmerzahl auf 50 bei Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen begrenzt werden, sagte Merkel. Für Feiern in privaten Räumlichkeiten gelte als “dringende Empfehlung” eine Obergrenze von 25 Teilnehmern.
Liegt die Infektionszahl bei über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, soll die nächste Stufe greifen – maximal 25 Teilnehmer bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen und maximal zehn Teilnehmer in Privaträumen.
Den Bundesländern steht es dabei offen, sich selbst schärfere Regeln zu geben. Bei den Obergrenzen für Privatwohnungen handele es sich lediglich um Empfehlungen, betonte Merkel. Kontrollen in Privaträumen solle es nicht geben: Gegen eine Anordnung für private Räume gebe es in mehreren Bundesländern “eine sehr große Skepsis”.
Um die Nachverfolgung von Risiko-Kontakten zu erleichtern, soll künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro für falsche Personenangaben auf Kontaktlisten in der Gastronomie gelten. Die Kosten sollen die Gäste tragen, wie ein Regierungssprecher am Abend klarstellte. Das Bußgeld gilt aber nur für solche Länder, in denen derartige Listen vorgeschrieben sind. Das trifft etwa für Sachsen-Anhalt nicht zu.
Bund und Länder forderten die Gastronomiebetreiber in ihrem Beschluss auf, “durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden”. Merkel sagte dazu, dass sich Gastronomen “im Zweifelsfall” den Ausweis oder Führerschein von Besuchern zeigen lassen sollten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) brachte die Beschlüsse auf folgenden Nenner: Bei jeder Steigerung der Infektionszahlen gelte der Grundsatz “mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern.” Bund und Länder hätten sich nun auf eine bundesweite Linie geeinigt – “und die gilt für alle”.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, “dass wir keine flächendeckenden Maßnahmen mehr brauchen, sondern lokale Handlungsmuster”. Dies sei mit den Beschlüssen erreicht. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) lobte die “große Einigkeit” der Spitzenrunde.
Auf regional abgestufte Regeln hatten vor allem auch die ostdeutschen Länder gedrängt und dabei auf ihre vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen verwiesen. “Weitere Einschränkungen wird es nicht geben”, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für sein Bundesland. Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) verwies darauf, dass sich in seinem Land durch die neuen Beschlüsse nichts ändern werde.
Bund und Länder riefen die Bürger zudem zur Einhaltung der bestehenden Abstands-, Masken- und Hygieneregeln auf – und wollen diese erweitern: Hinzu kommt nun ein Aufruf zur Nutzung der Corona-Warn-App und ein Aufruf zum “regelmäßigen Stoßlüften”, weil dies “in allen privaten und öffentlichen Räumen” die Gefahr der Ansteckung “erheblich verringern” könne, wie es in dem Beschluss heißt.
by INA FASSBENDER