Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern am Montag in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder nun einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten.
Bei der Finanzierung werde es wie geplant eine Abkehr von den Fallpauschalen geben, sagte Lauterbach. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg", sagte der Minister. Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.
Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualtiätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten.
Die Reform sei damit auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte der Minister. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.
Lauterbach kündigte auch an, dass der Bund seinen Plan, Daten zur Qualität von Kliniken zu veröffentlichen, im Alleingang umsetzen werde. Er hoffe, dass ein dafür nötiges Gesetz schnell verabschiedet werde und die Daten schon ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden könnten.
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