Der Bund plant für 2021 wegen der Corona-Krise eine weitere Neuverschuldung von 96,2 Milliarden Euro. Das wurde am Freitag in Berlin aus dem Bundesfinanzministerium bekannt. Ab 2022 will die Regierung zwar wieder die Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten, doch sollen auch in den Jahren bis 2024 neue Kredite im Gesamtvolumen von 22,4 Milliarden Euro aufgenommen werden.
Im Einzelnen soll die Neuverschuldung 2022 noch 10,5 Milliarden Euro betragen, 2023 dann 6,7 Milliarden Euro und 2024 5,2 Milliarden Euro. Dies sind jeweils die Höchstwerte, die den Prognosen zufolge laut Schuldenbremse zulässig sind.
Die Kreditaufnahme wäre noch deutlich höher, wenn nicht für die Jahre 2022 bis 2024 ein Rückgriff auf die ursprünglich für Flüchtlingskosten gebildete Rücklage von 48,2 Milliarden Euro erfolgen würde, die damit vollständig aufgelöst wird.
Trotz der Kredite und der Nutzung der Rücklage bleibt in der Finanzplanung darüber hinaus noch eine Lücke von 42,5 Milliarden Euro, davon 9,9 Milliarden Euro für 2022. Aus dem Finanzministerium wurde die Hoffnung geäußert, dass sich diese durch eine günstige konjunkturelle Entwicklung noch “vermindern oder sogar auflösen könnte”. Andernfalls wären Einsparungen oder zum Beispiel Steuererhöhungen erforderlich, um dennoch die Schuldenbremse einhalten zu können.
Für Investitionen plant der Bund nach 71,3 Milliarden Euro im laufenden Jahr für 2021 ein Volumen von 55,2 Milliarden Euro und danach bis 2024 von jeweils 48,0 Milliarden Euro. Dies ist jeweils deutlich mehr als im letzten Vorkrisen-Jahr 2019 mit 38,1 Milliarden Euro. Der Etatentwurf für 2021 und der Finanzplan sollen am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
In der Haushaltsplanung sind gemäß Steuerschätzung wieder allmählich ansteigende Einnahmen einkalkuliert, die aber bis einschließlich 2023 unter dem Niveau von 2019 bleiben. Das Ausgabenvolumen soll nach dem Höchststand von 508,5 Milliarden Euro wegen der umfangreichen Konjunktur- und Hilfspakete 2021 auf 413,4 Milliarden Euro und 2022 auf 387 Milliarden Euro sinken und dann bis 2024 wieder auf 393,3 Milliarden Euro ansteigen. 2019 waren es 356,7 Milliarden Euro gewesen.
Im laufenden Jahr hat der Bund wegen der Corona-Krise eine Rekord-Neuverschuldung von 217,8 Milliarden Euro eingeplant. Es wird allerdings damit gerechnet, dass diese nicht vollständig in Anspruch genommen werden muss. In den Jahren zuvor hatte es jeweils eine schwarze Null gegeben.
Wie auch bereits für die 2020 über den laut Schuldenbremse zulässigen Wert hinaus aufgenommenen Schulden geplant sollen auch die Zusatzkredite für 2021 bis 2042 wieder getilgt werden. Für die gesamtstaatliche Schuldenquote wird für 2020 ein Wert von 75,25 Prozent erwartet. Bei dieser Größenordnung dürfte es auch in den folgenden Jahren bleiben. Zulässig wären laut Maastricht-Vertrag 60 Prozent.
In der Planung einkalkuliert sind alle bisher beschlossenen oder schon umgesetzten Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets, einschließlich der Programme für Klimaschutz und Kohle-Strukturwandel sowie Digitalisierung.
Für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen soll es 2021 einmalig einen Zuschuss von fünf Milliarden Euro geben. Weitere Kosten könnten entstehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit gewährte Darlehen nicht bis Ende 2021 zurückzahlen kann.
by Tobias SCHWARZ