121966:

Bund bezahlt Mitarbeitern zum Corona-Schutz zweiten Sitzplatz in Bahn und Flugzeug

Deutsche Bahn: Platzanspruch verfällt bei Nichtnutzung nach 15 Minuten

Der Bund bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, auf Dienstreisen mit der Bahn oder dem Flugzeug zum Schutz vor einer Corona-Infektion das Ticket für einen zweiten, leeren Nachbarplatz auf Staatskosten dazuzubuchen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Dienstag auf Anfrage entsprechende Medienberichte. Mit dem Angebot solle "ein größerer Abstand zu den Mitreisenden gewährleistet" werden.

Über diese Option für Bundesbedienstete hatte zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Das Angebot bezieht sich laut Innenressort sowohl auf "zwingend erforderliche Dienstreisen mit der Bahn" als auch auf die Buchung eines zusätzlichen freien Mittelplatzes in Flugzeugen. Die Mitarbeiter seien am 12. November in einem Rundschreiben über diese reiserechtliche Reglung informiert worden, die zunächst bis Ende März gelte. Der Sprecher betonte aber, dass generell "Dienstreisen nur durchgeführt werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung zwingend erforderlich sind".

Irritiert äußerte sich dazu eine Sprecherin der Deutschen Bahn. "Der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz erlischt, wenn er nicht durch den Reisenden 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof, ab dem die Reservierung erfolgt ist, eingenommen wurde", verwies sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP auf die geltenden Beförderungsbedingungen. Demnach ist die Zusatzbuchung nach Ablauf der 15-Minuten-Frist wirkungslos.

Die Bahn-Sprecherin wies zudem darauf hin, dass bei Buchungen von Einzelplätzen ohnehin von dem Unternehmen nur der Fensterplatz vergeben werde, so dass der Gangplatz zumindest bei den Reservierungen stets frei bleibe. Auch achte das Zugpersonal "auf eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Zug".

Auf deutliche Distanz zu der reiserechtlichen Reglung ging das Bundesverkehrsministerium, das die Auffassung vertritt, freie Nachbarplätze in Bahn oder Flugzeugen seien unnötig. Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln würden "kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen", betonte erneut ein Ministeriumssprecher. Daher würden "vereinzelte Anfragen" von Mitarbeitern des Verkehrsressorts nach freien Zusatzplätzen abgewiesen.

Das Rundschreiben des Innenressorts bedeute lediglich ein Angebot, "das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt nicht, diese Kann-Reglung anzuwenden", erklärte der Sprecher weiter. Wichtig sei vielmehr, "das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung konsequent durchzusetzen und das Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel zu stärken".

Kritik kam auch von Seiten der Opposition. "Es fragt sich, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen nur für die Mitarbeiter und nicht für alle Passagiere garantiert", sagte der Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar der "SZ". Auf eine generelle Reservierungspflicht bei der Bahn, um die Verteilung der Plätze besser zu steuern, drängte der FDP-Verkehrspolitiker Christian Jung.

"Es gibt keinen Grund, Angst vor öffentlichen Verkehrsmitteln zu schüren", erklärte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. Matthias Kurzeck vom ökologisch orientierten Verkehrsclub VCD wies darauf hin, "um ein Vielfaches höher" als im Zug sei das Ansteckungsrisiko, wenn Menschen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam mit dem Auto fahren.

In sozialen Netzwerken sorgte die Nachricht von den Zusatzfahrkarten für Bundesbedienstete für Empörung. Kritisiert wurde "heiße Luft auf Kosten der Steuerzahler". Auch von "inakzeptabler Ungleichbehandlung" mit anderen Fahrgästen war im Internetdienst Twitter die Rede.

by Christof STACHE