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Brüssel sieht Start von Corona-Hilfsfonds zur Jahresmitte nicht in Gefahr

EU-Kommission setzt auf schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die EU-Kommission sieht den geplanten Start des europäischen Corona-Hilfsfonds zur Jahresmitte durch den vorläufigen Stopp des Ratifizierungsprozesses in Deutschland nicht in Gefahr. Die Behörde sei überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit des Fonds "in Ordnung" sei , sagte ein Sprecher am Montag. Brüssel sei zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht in der Frage nun "schnell entscheiden" werde.

Bundestag und Bundesrat hatten in Deutschland vergangene Woche den Weg für den sogenannten Eigenmittelbeschluss zur Finanzierung des 750 Milliarden Euro schweren EU-Hilfsfonds freigemacht. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschluss des Ratifizierungsprozesses mit der Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dann aber am Freitag per einstweiliger Anordnung gestoppt.

Hintergrund sind offenbar Klagen gegen das Vorhaben, das eine Aufnahme gemeinsamer EU-Schulden in bisher beispielloser Höhe vorsieht. Eine genaue Begründung für die Entscheidung für den sogenannten Hängebeschluss lieferte das Gericht bisher nicht.

Angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie sei es "entscheidend", dass der Eigenmittelbeschluss "schnell in allen Mitgliedstaaten gebilligt" werde, sagte der Sprecher. Dies sei bisher in 16 der 27 Mitgliedstaaten erfolgt. Ziel der EU sei weiter, dass der Zustimmungsprozess "bis zum Ende des zweiten Quartal diesen Jahres" abgeschlossen werde, damit danach die ersten Auszahlungen aus dem Fonds beginnen könnten.

Nach dem schwersten Wirtschaftseinbruch der Nachkriegsgeschichte soll der Corona-Hilfsfonds die EU-Länder im Kampf gegen die Krise unterstützen. 390 der 750 Milliarden Euro sollen dabei als Zuschüsse gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Vor allem stark durch die Pandemie getroffene Länder im Süden Europas wie Italien und Spanien mit bereits hohen Schuldenständen sind auf das Geld aus Brüssel angewiesen.

by GEORGES GOBET