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Britney Spears: Alles beim Alten in Sachen Vormundschaft

Dokumente fehlen noch

In Sachen Vormundschaft bleibt für Popstar Britney Spears (38, "Baby One More Time") zunächst angeblich alles beim Alten. Das berichtet das US-Promiportal "TMZ". Die vor Gericht eingereichten Dokumente seien demnach noch nicht vollständig. Außerdem habe eine erste Anhörung lediglich dem Zweck gedient, das weitere Vorgehen in dem Verfahren zu erörtern.

Am vergangenen Mittwoch (19. August) war bekannt geworden, dass Spears sich gerichtlich gegen ihren Vater als erneuten Vormund wehrt. Wie das "People"-Magazin berichtete, reichte Spears am Dienstag einen Antrag vor Gericht ein, mit dem sie verhindern möchte, dass ihr Vater Jamie Spears (68) wieder ihre Vormundschaft übernimmt. Sie sei "entschieden dagegen", soll es in dem Schriftstück heißen.

Laut "TMZ" müssen allerdings noch weitere, momentan fehlende, Dokumente nachgereicht werden, bevor die Sache überhaupt vor einem Richter landet. Das bedeutet, dass sich für Spears in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Sie will wieder mitreden dürfen

Nach einem emotionalen Zusammenbruch ist Spears seit 2008 nicht mehr Herrin ihrer eigenen Angelegenheiten. Zunächst übernahmen ihr Anwalt Andrew Wallet und ihr Vater die verantwortungsvolle Aufgabe. Im vergangenen Jahr legte dann zunächst Wallet, später auch Jamie Spears dieses Amt nieder. Letzterer aus "persönlichen, gesundheitlichen Gründen". Er übergab die Aufgabe an die professionelle Vormundschaftsexpertin Jodi Montgomery. Sie soll, geht es nach der Sängerin, diese Rolle weiterhin übernehmen und sowohl ihre Finanzen als auch ihre sonstigen Angelegenheiten für sie regeln.

Allerdings will die Sängerin ihr Mitspracherecht jetzt ein Stück weit zurück: Die Verwalterin solle die Aufgabe in Zukunft nicht mehr allein übernehmen, sondern einen spezialisierten Treuhänder für Unternehmen an ihre Seite holen. Dies sei dem geänderten Lebensstil von Spears geschuldet, die in den letzten Jahren ihre Karriere wieder massiv ankurbeln konnte. Darüber hinaus wolle Spears sich aber nicht das Recht nehmen lassen, die Auflösung der angeordneten Vormundschaft in Zukunft juristisch anzugreifen.