119024:

Britische Justiz verwehrt Wikileaks-Gründer Assange die Freilassung

Richterin begründet Entscheidung mit Berufungsverfahren im Auslieferungsprozess

Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Ein Gericht in London wies am Mittwoch einen Antrag von Assanges Anwälten auf Freilassung gegen Kaution zurück und verwies dabei auf das von der US-Justiz beantragte Berufungsverfahren. Richterin Vanessa Baraitser sagte, es sei davon auszugehen, dass Assange nach einer Freilassung im weiteren Verlauf des Prozesses nicht wieder vor Gericht erscheinen werde.

Assanges Anwälte hatten einen Antrag auf Freilassung eingereicht, nachdem die Richterin am Montag das US-Auslieferungsgesuch für den wegen Geheimnisverrats und Spionage angeklagten Australier wegen dessen psychischen Gesundheitszustands abgewiesen hatte.

Die Richterin wies den Antrag auf Freilassung jedoch ab, da Assange ihrer Ansicht nach "weiterhin einen Anreiz hat, sich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu entziehen". Die USA müssten die Gelegenheit haben, gegen das Urteil vom Montag in Revision zu gehen.

Die US-Justiz wirft Assange den Diebstahl und die Veröffentlichung geheimen Materials zu US-Militäreinsätzen vor. Der 49-jährige Assange sitzt seit mehr als anderthalb Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis.

by JUSTIN TALLIS