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Braunschweig - Neue Wende in den Ermittlungen gegen Christian Brückner

Das Oberlandesgericht ordnet Prozess in Braunschweig an

Das Oberlandesgericht hat angeordnet: Ein möglicher Prozess gegen den Mann, der die kleine Maddie McCann (damals 3) 2007 in Portugal entführt und ermordet haben soll, muss in Braunschweig stattfinden. Das Landgericht Braunschweig ist für den Fall zuständig.

Juristisches Tauziehen um einen möglichen Prozess

Anklage, Beschwerde, Beschluss, Beschwerde, Beschluss - seit Monaten gibt es ein juristisches Tauziehen um einen möglichen Prozess gegen Brückner. BILD erklärt das Wirrwarr - und zeigt auf, wie es weitergehen könnte.

Hazel B. wurde 2005 in Portugal vergewaltigt

Seit Juni 2020 ist bekannt, dass BKA und Staatsanwaltschaft Braunschweig im Fall Maddie gegen den vorbestraften Pädophilen Christian Brückner (46) ermitteln. Wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin (†72) sitzt der Verdächtige derzeit in Haft. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich zahlreiche Hinweise auf weitere Straftaten, die Brückner begangen haben könnte. Im Oktober 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig schließlich Anklage: Brückner werden fünf weitere Sexual-Straftaten vorgeworfen, darunter die Vergewaltigung der Irin Hazel B. (damals 20) 2005 in Portugal. Der Fall Maddie spielt in dieser Anklage keine Rolle.

Christian Brückner wird verdächtigt, Maddie entführt zu haben

Die Anklage war der Startschuss für einen juristischen Schlagabtausch zwischen Staatsanwaltschaft Braunschweig und Brückners Anwalt Dr. Friedrich Fülscher (39). Der Verteidiger bezweifelte, dass das Landgericht Braunschweig für einen Prozess gegen seinen Mandanten überhaupt zuständig ist: Bevor Brückner Deutschland verließ und nach Portugal ging, habe er seinen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt, nicht in Braunschweig. Zuständig für einen Prozess sei deshalb das Landgericht in Magdeburg.

Spektakuläre Verbrechen

Der Fall Maddie McCann Das Landgericht Braunschweig gab der Beschwerde des Verteidigers statt, erklärte sich für nicht zuständig. Gegen diesen Beschluss legte wiederum die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Nun beschloss das Oberlandesgericht: Kommando zurück, das Landgericht Braunschweig ist doch zuständig für einen möglichen Prozess gegen Brückner. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens gibt es zwei Szenarien. Beide dürften vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden. Es ist davon auszugehen, dass das Landgericht den Vergewaltigungs-Prozess 2024 eröffnet. (Der Fall Maddie spielt dort weiterhin keine Rolle.) Brückners Verteidiger hat bereits angekündigt, die Zuständigkeit dann erneut anzweifeln zu wollen.

Brückners Verteidiger Dr. Friedrich Fülscher (39)

Szenario 1: Das Landgericht gibt der Beschwerde des Verteidigers statt, erklärt sich erneut für unzuständig. Folge: Das Verfahren wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein, der Fall landet vor dem BGH. Szenario 2: Das Landgericht schmettert die Beschwerde des Verteidigers ab. Der Prozess findet statt, Brückner wird womöglich verurteilt. Folge: Die Verteidigung geht wegen der Frage der Zuständigkeit in Revision, der Fall landet vor dem BGH. Egal welches Szenario eintritt: Bis im Fall der fünf Sexualverbrechen, für die Brückner angeklagt ist, ein rechtskräftiges Urteil ergeht, werden noch Monate vergehen. Der Fall Maddie spielt bei all dem weiter keine Rolle.

"Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ändert sich für die Ermittlungen im Fall Maddie nichts"

„Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ändert sich für die Ermittlungen im Fall Maddie nichts“, so Staatsanwalt Christian Wolters zu BILD. „Wir hatten die Ermittlungen ja ohnehin unverändert fortgeführt, weil wir der Ansicht waren, dass die Zuständigkeit für sämtliche Ermittlungen gegen Christian B. in Braunschweig liegt.“ Diese Ermittlungen seien noch immer nicht abgeschlossen: „Sie dauern weiter an. Die Ergebnisse der Suchaktion aus Portugal liegen noch nicht vor.“ Dort war im Mai ein Stausee abgesucht worden, an dem Christian Brückner häufig campiert haben soll.

Hans Christian Wolters ist Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig

Eine Anklage im Fall Maddie ist also nach wie vor nicht in Sicht. Es sei theoretisch möglich, so Wolters, dass die Ermittlungen in Sachen Maddie abgeschlossen würden und Anklage gegen Brückner erhoben werde, bevor das Verfahren im Fall Hazel B. abgeschlossen sei: „Beide Verfahren laufen ja unabhängig voneinander und haben abgesehen vom Beschuldigten kaum etwas gemeinsam.“ Er brachte die Polizei auf die Spur des Verdächtigen. In BILD packt Zeuge Helge B. aus. Schon 2008 will Zeuge Helge B. die Polizei über Christian Brückner informiert haben. „Da das Oberlandesgericht das Landgericht allerdings aufgefordert hat, das aktuelle Verfahren in Sachen Hazel B. u.a. zügig weiterzubetreiben, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass die Maddie-Ermittlungen vor einem Ende des anderen Verfahrens abgeschlossen werden“, macht der Staatsanwalt vorsichtig Hoffnung auf einen zügigen Beginn zumindest des ersten Verfahrens gegen Christian Brückner.