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Braunschweig – Jetzt also doch Braunschweig!

Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden: Das Landgericht in Braunschweig ist nun doch für einen Prozess gegen den Maddie-Verdächtigen Christian Brückner (46) zuständig.

Das Landgericht Braunschweig hatte einer Beschwerde des Verteidigers von Christian Brückner stattgegeben, nach der Braunschweig gar nicht für ein solches Verfahren zuständig sei.

Hintergrund: Der letzte Wohnsitz des in Italien festgenommenen Verdächtigen in Deutschland ist strittig.

Die Staatsanwaltschaft geht von Braunschweig aus. Die Verteidigung behauptet, Christian Brückner habe zuletzt in einer verfallenen Lagerhalle in Sachsen-Anhalt gelebt.

Nun der Beschluss des OLG: Der letzte Wohnsitz des Angeschuldigten sei „aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig festzustellen“.

Für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt lägen „keine hinreichenden Anhaltspunkte vor.“

Geht der Prozess jetzt also endlich los? Ganz so einfach ist es nicht!

Das Landgericht Braunschweig, so das OLG in seinem Beschluss, sei „für die Anklage örtlich zuständig und hat über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.“ Sollte das Landgericht die Hauptverhandlung nun eröffnen, kündigt der Verteidiger von Christian Brückner schon weitere Schritte an.

„Die Entscheidung muss man zum jetzigen Zeitpunkt akzeptieren, auch wenn ich sie – wie auch die zuständige Kammer – für falsch erachte“, so Verteidiger Friedrich Fülscher (39) zu BILD.

„Die Kammer wird nun über die Eröffnung zu entscheiden haben. Die örtliche Zuständigkeit werden wir im Verfahren rügen und, sollte die Kammer letztlich ihre Meinung geändert haben, im Rahmen der Revision durch den BGH überprüfen lassen.“

Einem ersten Prozess gegen Christian Brückner ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig damit ein Stück näher gekommen.

Beginnen wird er vermutlich nicht vor 2024.

Wann (und ob) es zu einer Anklage im Fall Maddie kommt, bleibt völlig offen.

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