Das Landgericht Braunschweig hatte einer Beschwerde des Verteidigers von Christian Brückner stattgegeben, nach der Braunschweig gar nicht für ein solches Verfahren zuständig sei.
Die Staatsanwaltschaft geht von Braunschweig aus. Die Verteidigung behauptet, Christian Brückner habe zuletzt in einer verfallenen Lagerhalle in Sachsen-Anhalt gelebt.
Für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt lägen „keine hinreichenden Anhaltspunkte vor.“
Das Landgericht Braunschweig, so das OLG in seinem Beschluss, sei „für die Anklage örtlich zuständig und hat über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.“ Sollte das Landgericht die Hauptverhandlung nun eröffnen, kündigt der Verteidiger von Christian Brückner schon weitere Schritte an.
„Die Kammer wird nun über die Eröffnung zu entscheiden haben. Die örtliche Zuständigkeit werden wir im Verfahren rügen und, sollte die Kammer letztlich ihre Meinung geändert haben, im Rahmen der Revision durch den BGH überprüfen lassen.“
Beginnen wird er vermutlich nicht vor 2024.