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Boris Becker – er muss ins Gefängnis! Experte sicher!

Zur Zeit blickt Tennis-Legende Boris Becker sorgenvoll in die Zukunft. Denn nachdem eine Jury am Southwark Crown Court in London den ehemaligen Tennisprofi in einem Prozess wegen Verstößen gegen die Insolvenzauflagen schuldig gesprochen hat, wird nun am 29. April das Urteil gesprochen. Und dem Ex-Tennisstar könnte nach Meinung von Experten eine Gefängnisstrafe drohen. Muss Boris wirklich in den Knast? So ist die Faktenlage:

Gericht spricht Becker schuldig

In einem rund dreiwöchigen Prozess hatten die Mitglieder der Jury Becker in 4 von insgesamt 24 Anklagepunkten schuldig befunden, gegen die Auflagen der Insolvenz verstoßen zu haben. Becker wurde unter anderem schuldig gesprochen, weil er mehrere Überweisungen mit einem Gesamtbetrag von 426.930,90 Euro getätigt hatte, während das Insolvenzverfahren gegen ihn bereits eingeleitet war. Zudem hatte Becker den Besitz seines Elternhauses in Leimen verheimlicht. Auf diese Immobilie hatte Becker ein Darlehen in Höhe von 825.000 Euro aufgenommen, welches er ebenfalls nicht angegeben hatte. Außerdem habe Becker den Besitz von 75.000 Aktien des Unternehmens Breaking Data Corp verschwiegen.

Experte rechnet mit Gefängnisstrafe für Becker

Nach Meinung von Rechtsexperte Patrick Jacobshagen könnte der Tennis-Legende nun sogar eine längere Haftstrafe drohen. “Es handelt sich dabei um die Hauptvorwürfe, also das Verschweigen von Immobilienbesitz und Vermögen”, erklärte der Experte. Zwar gäbe es Unterschiede zwischen den Gesetzen in Großbritannien und Deutschland. “Bei diesem Straftatbestand sind sie aber recht einheitlich”, erklärt Experte Jacobshagen. “Wer als insolvente Person falsche Angaben über sein Vermögen macht, muss mit hohen Strafen rechnen”. Deshalb hält Jacobshagen eine Gefängnisstrafe für Boris Becker für “sehr wahrscheinlich”. “Dafür kann es schon einige Jahre Haft geben. Drei bis vier Jahre, nach Einschätzung anderer Kollegen bis zu fünf. Die Höchststrafe von sieben Jahren wird dagegen selten verhängt”, zeichnet Jacobshagen ein düsteres Panorama für den ehemaligen Wimbledon-Sieger. Eine Bewährung dürfte wegen dieser Höhe der Haftstsrafe nicht in Frage kommen. Trotzdem wird Becker wohl nicht sofort festgenommen werden. “Das ist eigentlich nur bei Fluchtgefahr und Gewalttaten üblich”, gibt Jacobshagen zu verstehen.

Britische Behörde verteidigt Schuldspruch

Unmittelbar nach dem Schuldspruch Beckers hatte sich die leitende Staatsanwältin zufrieden mit dem Urteilsspruch gezeigt. Und auch die Insolvenzbehörde selbst hatte sich zu dem Schuldspruch geäußert: “Diese Verurteilung ist eine klare Warnung für diejenigen, die glauben, sie könnten ihr Vermögen verbergen und damit davonkommen. Sie werden ermittelt und strafrechtlich verfolgt.” Sollte die leitende Richterin nun tatsächlich eine Gefängnisstrafe verhängen, könnte Becker sowohl gegen das Urteil als auch gegen das Strafmaß Einspruch einlegen. Dies sei allerdings nicht so einfach, wie Experte Jacobshagen verdeutlicht: “Gegen ein Urteil eines sogenannten britischen Krongerichts (crown court) ist das aber nicht einfach. Tatsächlich müssen massive Fehler bei der Urteilsfindung vorliegen. Die gilt es zu finden und nachzuweisen”, verdeutlicht der Experte. Auf jeden Fall wäre es eine ziemlich teure Angelegenheit für Becker, da britische Anwälte auch nicht gerade als billig bekannt sind. Boris Becker muss nun erst einmal abwarten, welches Urteil die Richterin fällen wird.

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