Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro will das Urteil des Obersten Wahlgerichts zu seinem Ausschluss von allen politischen Ämtern anfechten. Er werde Berufung vor dem Obersten Gericht des Landes einlegen, kündigte Bolsonaro am Freitag bei einem Besuch der Stadt Belo Horizonte an. Die kurz zuvor ergangene Entscheidung des Obersten Wahlgerichts, ihn wegen Amtsmissbrauchs für acht Jahre von allen politischen Ämtern auszuschließen, bezeichnete er als "Dolchstoß in den Rücken".
Der rechtsradikale Ex-Staatschef gab sich kämpferisch. "Ich bin nicht tot, wir werden weiterarbeiten", sagte er vor Journalisten. Mit dem Urteil des Wahlgerichts befinde sich das Land "auf dem Weg zur Diktatur", kritisierte er. Doch stelle das Urteil "nicht das Ende der Rechten in Brasilien" dar.
Fünf der sieben Richter am Obersten Wahlgericht hatten Bolsonaro des Machtmissbrauchs schuldig befunden, weil er vor seiner Wahlniederlage im vergangenen Jahr unbegründete Behauptungen über vermeintlich Sicherheitsmängel im Wahlsystem aufgestellt hatte. Zwei Richter stimmten gegen eine Verurteilung Bolsonaros. Wenn das Urteil standhält, darf er bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2026 nicht kandidieren.
Das Urteil gegen Bolsonaro bezieht sich auf einen live vom Staatsfernsehen übertragenen Termin des damaligen Präsidenten im Juli 2022. Fast eine Stunde lang stellte Bolsonaro mit einer Powerpoint-Präsentation unbelegte Behauptungen über eine vermeintliche Unzuverlässigkeit der elektronischen Wahlmaschinen auf - Behauptungen, die er im Wahlkampf wiederholte. Im Oktober verlor er dann in einer Stichwahl knapp gegen seinen linksgerichteten Herausforderer Luiz Inácio Lula da Silva.
Anhänger Bolsonaros stürmten daraufhin am 8. Januar, wenige Tage nach Lulas Amtseinführung, das Regierungsviertel in Brasília. Die fünf Richter hielten Bolsonaro nun vor, für die "verhängnisvollen Konsequenzen" für die Demokratie mitverantwortlich zu sein. Bolsonaros umgehende Ankündigung, seine Verurteilung anzufechten, kam nicht überraschend. Seine Anwälte hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung des Wahlgerichts angekündigt, gegebenenfalls Berufung vor dem Obersten Gericht einzulegen.
dja