Seit dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel haben die Behörden in Deutschland rund 100 pro-palästinensische Kundgebungen verboten. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bezifferte die Zahl am Montag in Berlin auf genau 99 Verbote; möglicherweise liege die aktuelle Zahl etwas höher, da beim Bundeskriminalamt noch Nachmeldungen der örtlichen Versammlungsbehörden eingehen könnten.
Der Ministeriumssprecher verwies darauf, dass es für solche Kundgebungsverbote hohe rechtliche Hürden gebe: Sie könnten zum Beispiel dann ausgesprochen werden, wenn auf der Kundgebung antisemitische Straftaten zu befürchten seien.
Seit dem Hamas-Angriff aus Israel seien bundesweit 1068 Kundgebungen zu dem Konflikt gezählt worden - 553 pro-israelische und 515 pro-palästinensische, sagte der Sprecher weiter. Im Kontext mit dem Hamas-Angriff seien bundesweit zudem rund 3150 Straftaten registriert worden. Es handle sich überwiegend um Widerstandsdelikte, Volksverhetzung und Sachbeschädigungen, sagte der Ministeriumssprecher.
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