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Bis zu 25.000 Euro Strafe! Einreise nach Deutschland nur noch mit negativem Corona-Test – Neue Regelung gilt ab dem 1. August

Von Seiten der Politik wurde jetzt beschlossen, dass sämtliche Menschen die nach Deutschland einreisen über einen negativen Corona-Test verfügen müssen. Diese Regelung tritt ab dem 1. August im Kraft. Ausnahmen gelten nur für Geimpfte und Genesene. Wer gegen diese Auflage verstösst, muss mit einem happigen Bußgeld rechnen.

Neue Regeln ab 1. August – Einreisende nach Deutschland benötigen negativen PCR-Test

Die ab dem 1. August notwendigen negativen PCR-Tests bei der Einreise müssen auch von deutschen Urlaubsrückkehrer mit sich geführt werden. Diese müssen beweisen, dass sie entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Dabei ist es egal, ob die betreffenden Personen im Flugzeug, in der Bahn oder im eigenen Auto in Deutschland ankommen. Menschen ohne Test dürfen weiterreisen, werden dann aber von der Bundespolizisten den zuständigen Behörden im Heimatort bzw. am Reiseziel gemeldet. Dort sollen die Behörden die betreffenden Personen dann kontaktieren, um zum Beispiel eine Quarantäne zu verhängen. Außerdem gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bestrafen.

Bundespolizei hält komplette Kontrollen für unmöglich

Bei der Bundespolizei scheint man allerdings skeptisch, ob sich die nun beschlossenen Maßnahmen tatsächlich flächendeckend durchsetzen lassen “Es ist sehr fraglich, wie das kontrolliert werden soll und wie die Politik sich das vorstellt. Man kann die Regelung von den Flughäfen für die anderen Einreisen nicht einfach übernehmen“, verdeutlicht Andreas Roßkopf (49), GdP-Vorsitzender der Bundespolizei gegenüber der “Bild”-Zeitung. Für eine solche Maßnahmen fehlen schlichtweg die notwendigen Kontollpunkte. “Wir haben 3.800 Kilometer Landgrenze. Es gibt keine stationären Grenzübergänge mehr wegen des gemeinsamen Schengen-Raums. Kontrollen können also nur stichprobenartig stattfinden. Das heißt: Nur ein Bruchteil der Einreisenden kann überprüft werden“, erklärt Roßkopf das Problem. Selbst an Bahnhöfen sei eine vollständige Kontrolle der Reisenden schwierig. “Aus einem ICE, der aus dem Ausland kommt, können bis zu 900 Passagiere aussteigen. Die begeben sich über den Bahnsteig in die Bahnhofshalle und gehen dann in die Stadt. Hier kann man allenfalls mal Einzelne ansprechen und prüfen, ob sie die Testnachweise haben“, zeigt sich Roßkopf skeptisch.

Auch Reisende im PKW sollen kontrolliert werden

Selbst Reisende im PKW müssen mit Kontrollen rechnen. “Einreisende müssen davon ausgehen, dass sie von mobilen Kontrollen aus dem Verkehr herausgezogen werden und ihre Nachweise vorzeigen müssen“, kündigt Roßkopf an. “Die Wahrscheinlichkeit, dass Urlaubsrückkehrern und anderen Reisenden das tatsächlich passiert, ist durch die neue Verordnung deutlich gestiegen“, glaubt der Polizist. Bisher haben die Beamten jedoch keine genauen Anweisungen bekommen, wie die Kontrollen ausgeweitet werden sollen. “Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern und ihren Gesundheitsbehörden“, so Roßkopf. Offenbar plant die Bundespolizei die Überprüfung mit

digitalen Covid-Impfnachweisen, Test- und Genesenen-Zertifikaten sowie der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bereitgestellten App “CovPassCheck“. Schon jetzt hat man von Seiten der Bundespolizei in insgesamt 86 Fällen im Zeitraum zwischen dem 13. Mai und dem 25.Juni gefälschte Dokumente entdeckt. Wie die Polizei ankündigt, werden die Kontrollen nicht an der Grenzstelle, sondern in Grenznähe vorgenommen. Beim eigentlichen Grenzübertritt sollen die Corona-Dokumente nicht kontrolliert werden.

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